x
Stop-Schild

Die Spielersperre

Die Spielersperre schließt gesperrte Spieler*innen von Glücksspielangeboten aus. Sie kann sowohl durch Spieler*innen selbst, als auch durch Angehörige oder Anbieter von Glücksspiel erfolgen.

Die Sperrdatei wird vom Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, geführt. Sie besteht auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021).

Für welche Glücksspielformen kann eine Sperre erfolgen?

Von problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten Betroffene haben die Möglichkeit, sich mit einem Sperrantrag gleichzeitig für folgende Glücksspiele sperren zu lassen:

  • Geldspielgeräte und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten 
  • Sportwetten (online und in Wettvermittlungsstellen)
  • Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
  • Glücksspiele in Spielbanken
  • Pferdewetten im Internet
  • Online-Casinospiele
  • Online-Poker
  • virtuelle Automatenspiele im Internet
  • Lotterien, die der gewerblichen Spielvermittlung entsprechend § 3 Abs. 8 GlüStV 2021 unterliegen.

Auch die Beantragung einer Fremdsperre für eine spielsuchtgefährdete Person ist für diese Glücksspielformen möglich. 

Wie wird eine Selbstsperre in die Wege geleitet?

Eine Selbstsperre kann auf zwei Wegen erfolgen:

  1. auf Antrag der Spieler*innen an die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde oder
  2. auf Antrag der Spieler*innen an Glücksspielanbieter, die die Sperre dann eintragen

Mit dem Antrag auf Selbstsperre ist ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass, ausländischer Ausweis, anderes geeignetes Dokument) vorzulegen.

Wie wird eine Fremdsperre in die Wege geleitet?

Eine Fremdsperre erfolgt durch Angehörige oder Glücksspielanbieter. Bei Fremdsperren muss ein Sperrgrund gemäß § 8a Abs. 1 GlüStV 2021 vorliegen. Spieler*innen, die

Spielsuchtgefährdet sind,

überschuldet sind,

finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder

Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen.

Es sind Nachweise zu den angegebenen Gründen vorzulegen. Im Falle eines Betreuungsverhältnisses genügt die Vorlage des Betreuerausweises für die zu sperrende Person.

Überblick: Sperrformulare und weitere Informationen der Glücksspielaufsichtsbehörde

Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Spieler*innen zum Spielersperrsystem OASIS GlüStV 2021 stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung.

Anträge auf Selbst- und Fremdsperre können für alle o.g. Glücksspielformen verwendet und unter Beifügung eines Identitätsnachweises (z. B. Kopie des Personalausweises) unterschrieben

  • online bei Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden oder
  • beim Veranstalter bzw. Vermittler des jeweiligen Glücksspiels eingereicht werden.

Links

Antrag auf Selbstsperre

Antrag auf Fremdsperre

Antrag auf Aufhebung der Spielersperre

Antrag auf Auskunft über Spielersperre