x

20.06.2024 | Suchtprävention

Zuständigkeitsverordnung zum Konsumcannabisgesetz beschlossen

Das LAVG wird die zuständige Behörde in Brandenburg. Die BLS plant Schulungen für Präventionsbeauftrage.

Am 18.06.2024 hat das Kabinett die Zuständigkeitsverordnung zum Konsumcannabisgesetz beschlossen, das voraussichtlich Ende Juni in Kraft tritt.

Ab dem 1. Juli 2024 können Anträge auf Erlaubnis für eine Anbauvereinigung beim LAVG eingereicht werden. 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des MSGIV: Zuständigkeitsverordnung Konsumcannabisgesetz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (brandenburg.de)

Die BLS plant Schulungen für Präventionsbeauftrage von Cannabis-Anbauvereinigungen voraussichtlich im August und September durchzuführen. Nähere Informationen und die Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:

E-Mail: suchtpraevention(ät)blsev.de

Tel. 0331 / 581 380 22