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11.02.2021 | Spielsucht Brandenburg

Neues Förderverfahren zur Bekämpfung der Glücksspielsucht in Brandenburg

Mit Beginn dieses Jahres hat sich das Förderverfahren zur Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht im Land Brandenburg verändert. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) fördert zukünftig alle Landkreise und kreisfreien Städte in diesem Themenfeld.


Wir gehen davon aus, dass hierdurch in den Regionen neue Beratungsangebote für Glücksspieler*innen und ihre Angehörigen entstehen und die qualifizierten Angebote des Netzwerkes Frühe" target="Intervention" class="bei" title=pathologischem Glücksspiel im Land Brandenburg erhalten bleiben.
Bedingt durch die Zulassung von Online-Glücksspielen und die gleichzeitige Aufhebung bisheriger Werbeeinschränkungen mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der problematischen und pathologischen Glücksspieler*innen steigt und neue Risikogruppen entstehen.
Wir sehen flächendeckende qualifizierte Beratungangebote im Land Brandenburg als grundlegend an, um dieser Entwicklung adäquat zu begegnen und neue Risikogruppen zu erreichen.
Für neue Fachkräfte in diesem Themenfeld bieten wir die Basisqualifizierung Beratung und Behandlung bei pathologischem Glücksspielverhaltenan, die mit dem ersten Seminar im Mai beginnt.
Darüber hinaus steht Alexandra Pasler, die Referentin in der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsuchtder BLS, per E-Mail oder telefonisch unter (0331) 581 380 23 für Fragen zur Verfügung.